Man wird ja wohl mal fragen dürfen?
"Zum Schutz der #Grundrechte der betroffenen Vereinigungen hätte die #Bundestagspräsidentin die Anfrage daher in dieser Form zurückweisen müssen und nicht veröffentlichen dürfen. Bei allem Gewicht, das der #verfassungsrechtlich garantierten #Freiheit der #Abgeordneten zukommt: Das #Verfassungsorgan #Bundestag steht nicht über den #Grundrechten – auch nicht im Rahmen seines Informationshandelns."
https://verfassungsblog.de/anfrage-bundestag-informationhandeln/