13/ Das sagen die Experten (Prof. Dr. Joachim Wieland, Inhaber des Lehrstuhls u.a. für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Prof. Dr. Markus Möstl, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Bayreuth) zu #Schmerzgriff|en.
Leagal Tribune Online ist eine von Kluwer herausgegebene juristische Fachzeitschrift. Sie haben sich damit beschäftigt, ob bisher dokumentierte Einsätze von #Handbeugehebel|n rechtens sind.
Es muss das mildeste Mittel eingesetzt werden. Das wäre Wegtragen. Wie man auf allen Bildern sehen kann, wehren sich die Aktivist*innen nicht. Sie sind renitent und gehen wieder auf die Straße, bis die Personalien aufgenommen werden und sie eine Anzeige bekommen, aber sie wehren sich nicht gegen das Wegtragen. Manche sind kooperativ und machen ein Päckchen zum Wegtragen, manche sind wie nasse Säcke. Aber nasse Säcke kann man wegschleifen, man muss ihnen dazu nicht wehtun. Den Mann bei 12 hätten sie auch ohne Handbeugehebel von der Straße zeihen können.
Wie im Artikel dargestellt, ist auch die Androhung von Gewalt nicht rechtens, wenn die Gewalt nicht angemessen wäre. Das habe ich aber auch schon öfter erlebt. Manche Aktivist*innen laufen dann doch lieber.
Über die Anweisung „Bis zur Schmerzgrenze!“ habe ich auf der Rückfahrt nachgedacht. Die Schmerzgrenze ist individuell unterschiedlich. Ihr könnt mal probieren, wie weit Ihr Euer Handgelenk beugen könnt. Bei mir geht es nicht mal bis 90°. Bei Frauen ist es wohl ein bisschen mehr. Ich habe auf Bildern viel weitere Beugungen gesehen. Die Schmerzgrenze wird man wohl nur ermitteln können, indem man sie überschreitet. Vorher tut es halt nicht weh.
Wenn ich es richtig verstehe, dann sind diese Hebel Transport- und Kontrolltechniken, so wie sie auch offiziell heißen. Das heißt, man setzt den Hebel an und wenn der Aktivist zappelt, tut es weh. Hier wurde aber der Schmerz vorsätzlich zugefügt.
In der LTO steht, dass die LG klagen könnte. Hab erst jetzt gesehen, dass sie sich auch schon bei der zuständigen Polizeistelle beschwert haben.
Interessanterweise hat in den Niederlanden #ExtinctionRebellion gegen den Einsatz von Wasserwerfern geklagt und Recht bekommen.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/debatte-gewalt-polizei-letzte-generation-schmerzgriffe-verhaeltnismaessigkeit/