dice.camp is one of the many independent Mastodon servers you can use to participate in the fediverse.
A Mastodon server for RPG folks to hang out and talk. Not owned by a billionaire.

Administered by:

Server stats:

1.6K
active users

#cscinitiative

0 posts0 participants0 posts today
Replied in thread

#GELD ist doch genug da. NUR fließt es nicht ins #ALLGEMEINWOHL, sondern in durchaus kriminelle Kanäle. Warum stoppen das die demokratischen Regierungen nicht?!

#Tabu #TabuThema #CSC #CSCinitiative #fff #Politik #Legalisierung #Hanf #hemp #peoplenotprofit #Scholz #finCEN #geldwäsche #gotocourt?

BRINGT DAS WAS?! --->

WIR™ geben niemals auf. Der nächste Schritt ist vor die hohen Gerichte. Global. Lokal.

#DHV #letztegeneration #wissen #antipro #Anslinger #climatecrisis #solution? #Cannabis ❓

Replied in thread

WO SIND DIE BILLIONEN? 😃

#Bundesverfassungsgericht lehnt #Richtervorlagen div. Amtsgerichte zu #Cannabis ab.

Nachdem das Gericht sich außergewöhnlich lange vor einer Entscheidung gedrückt hat, nun der Verweis auf die alte Rechtslage von 1994. Alle Richtervorlagen werden als unzulässig abgelehnt. #Drogen #Legalisierung2023 #Weedmob #richtermueller
bundesverfassungsgericht.de/Sh

#CSC #CSCinitiative #fff #Politik #Legalisierung #Hanf #hemp #solution? #peoplenotprofit #System #finCEN #gotocourt?

www.bundesverfassungsgericht.deUnzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten CannabisverbotMit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit mehrerer Richtervorlagen zum strafbewehrten Verbot von Cannabisprodukten festgestellt. Die vorlegenden Gerichte – das Amtsgericht Bernau bei Berlin, das Amtsgericht Münster und das Amtsgericht Pasewalk – erachteten Strafnormen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für verfassungswidrig, soweit diese den Umgang mit Cannabisprodukten betreffen. Den inhaltlich nur geringfügig voneinander abweichenden Vorlagen fehlt es bereits an der Darlegung der Entscheidungserheblichkeit aller vorgelegter Strafnormen für das jeweilige Ausgangsverfahren. Im Übrigen genügen sie nicht den erhöhten Begründungsanforderungen, die an eine erneute Vorlage zu stellen sind. Es fehlt an einer substantiierten Darlegung rechtserheblicher Änderungen der Sach- und Rechtslage, welche geeignet sind, eine erneute verfassungsgerichtliche Prüfung der mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 (BVerfGE 90, 145 ff.) entschiedenen Vorlagefragen zu veranlassen.