Frauen mit #Niqab (Haubenschleier, der nur die Augenpartie freigibt) dürfen lt. #StVO nicht #Autofahren. Es wäre verständlich, ginge es um Verkehrssicherheit. Selbst dann müsste bloß ausformuliert sein, dass die Umsicht weiter gewährleistet sein muss. Aber es geht in erster Linie darum, dass das Gesicht zur besseren VERFOLGUNG VON VERKEHRSDELIKTEN erkennbar bleiben muss. Maßnahmen wie #Vermummungsverbot und #Gesichtserkennung sind nicht verhältnismäßig. #freiheit #schutz
https://www.verkehrslexikon.de/ModuleC/Verhuellungsverbot.php